Liebe Studierende,
in den vergangenen zwei Jahren haben wir auf Basis Ihrer Rückmeldungen und in vielen Gesprächen im Fach und mit Ihren VertreterInnen der Fachschaft über Verbesserungen und Änderungsbedarf an den Bachelor-Studiengängen gesprochen. Die Fächergruppe hat daraufhin konkrete Maßnahmen beschlossen. Als nächster Schritt steht nun die Umsetzung dieser Vereinbarungen in den drei Bachelor-Studiengängen im Fach Geschichte (2-Fach Bachelor, Bachelor Lehramt GyGe und HRSGe) zum kommenden Wintersemester 2023/24 an. Über die Änderungen möchten wir Sie hier informieren.
Ihr Studienberatungsteam des Historischen Instituts
Prof. Dr. Holger Meding, Dr. Frank Bücher, Dr. Susanne Krauß, Karin Schützeichel und Susanne Bochert
Studiengangsspezifische Informationen/Präsentation der Studienberatung für bereits im SoSe 23 eingeschriebene Studierende
2-Fach Bachelor
Bachelor Lehramt GyGe
Bachelor Lehramt HRSGE
Informationen und Fragen
Wer ist wann von der Änderung der Prüfungsordnung betroffen?
Wenn Sie bereits Teilnahmeleistungen in Aufbaumodulen erbracht haben (incl. solcher, die Sie in Veranstaltungen des Sommersemesters 2023 erwerben), haben Sie die Möglichkeit, während einer Übergangsfrist von 2 Jahren gemäß des bisher geltenden Anhangs/der bisher geltenden fachspezifischen Bestimmung der Prüfungsordnung 2015 Ihr Bachelor-Studium zu beenden. Sollten Sie Ihr Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2025 nicht abgeschlossen haben, werden Sie zum Wintersemester 2025/26 überführt. Durch einen Antrag an das zuständige Prüfungsamt des ZfL (Bachelor Lehramt) oder der Philosophischen Fakultät (2-Fach Bachelor) können Sie zwischenzeitlich freiwillig wechseln.
Für Studierende ohne Teilnahmeleistung(en) in den Aufbaumodulen, also diejeinigen von Ihnen, die bislang nur in den Basismodulen studieren, gelten der Anhang/die fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnungen in der Version 2023 ab dem 01.10.2023. Aktuell liegen die Änderungen in einer Entwurfsversion vor: 2-Fach-Bachelor, Bachelor Lehramt Gy/Ge, Bachelor Lehramt HRSGe.
Wie und wann passiert der Wechsel in die neue Prüfungsordnung? Was passiert mit Leistungen und Prüfungen?
Für Studierende ohne Teilnahmeleistungen in den Aufbaumodulen gilt: Das Studierendensekretariat schreibt sie automatisiert in die neue Prüfungsordnung ein. Das wird ab dem 13.08.2023 geschehen und rechtzeitig vor der 2. Belegphase in KLIPS am 24.08.2023 beendet sein. Teilnahmeleistungen werden dann zum 1.10.2023 migriert, Prüfungsleistungen bis Ende 2023.
Für alle Bachelor-Studierenden mit Teilnahmeleistungen in den Aufbaumodulen passiert bis Sommersemester 2025 nichts - außer Sie werden selbst aktiv und beantragen einen Wechsel der Prüfungsordnung beim zuständigen Prüfungsamt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, nach der Verbuchung der Teilnahmeleistungen am 05.08.2023 und vor dem Beginn der Umschreibungen in die neue Prüfungsordnung am 14.08.2023 ein Transcript of Records zu erstellen und aufzubewahren.
Überblick über die wichtigsten Änderungen beim Wechsel in die neue Prüfungsordnung
Die Details der Änderungen in den neuen Prüfungsordnungen finden Sie bei Ihrem jeweiligen Studiengang: 2-Fach Bachelor oder Bachelor Lehramt. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
- Die Gewichtung der Module für die Berechnung Ihrer Fachnote ändert sich. Zukünftig gehen die Basismodule jeweils mit 8% in die Berechnung ein. Die Gewichtung der Aufbaumodule reduziert sich entsprechend. Sollte sich im Hinblick auf Ihre Note hier eventuell eine Schlechterstellung aus bereits erbrachten Leistungen ergeben, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
- Die epochenbezogenen Aufbaumodule werden in KLIPS nach den 3 Großepochen unterteilt.
- Im AM4 kommt eine Vorlesung zum Thema "Theorie und Methoden der Geschichtswissenschaft" hinzu. Dafür entfällt die Vorlesung im Aufbaumodul 1.
- Im Basismodul 4 Didaktik der Bachelor-Lehramtsstudiengänge ändert sich die Prüfungsform von Hausarbeit zu Klausur.
- Die Kompetenzbeschreibungen der Module sind aktualisiert, und es sind insbesondere fachbezogene, digitale Kompetenzen ergänzt worden. Entwurfsversionen der geänderten Modulhandbücher werden rechtzeitig vor dem Wintersemester 2023/24 veröffentlicht.
- In allen Seminaren, Übungen und Arbeitskursen besteht Anwesenheitspflicht.
- Die Prüfung der Voraussetzungen für den Besuch von Aufbaumodulveranstalungen ändert sich in der neuen Prüfungsordnung:
- Die Vorlesungen der Aufbaumodule 2-3 können Sie nun bereits besuchen, sobald Sie erfolgreich an der epochenzugehörigen Einführungsvorlesung teilgenommen haben. Die Voraussetzungen um an Aufbauseminaren und Prüfungen teilzunehmen bleiben unverändert: 3 Basismodule incl. des zugehörigen Basismoduls.
- Die Voraussetzungsprüfung für die Aufbauseminare erfolgt ab dem Wintersemester 2023/24 bereits bei (!) der Abgabe von Belegwünschen und nicht erst im Rahmen der Vergabe von Veranstaltungsplätzen.
- Die Absenkung der Anforderung des Lateinniveaus auf den Umfang des kleinen Latinums im Bachelor Lehramt GyGe ist bereits im Februar 2023 in Kraft getreten.
Was ist für die Belegung von Lehrveranstaltungen des Wintersemesters 2023/24 wichtig?
- Das Historische Institut wird für die Bachelor-Lehrveranstaltungen nicht an der 1. Belegphase des Wintersemesters 2023/24 teilnehmen.
- Für alle Lehrveranstaltungen können Belegwünsche in der 2. Belegphase abgegeben werden: Sie läuft vom 24.08.2023 bis 20.09.2023.
- Die Voraussetzungen für den Besuch von Aufbaumodulen ändern sich (s. vorhergehender Punkt "Überblick über die wichtigsten Änderungen").
Sie studieren in den neuen Prüfungsordnungen: Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufbauseminare nicht erfüllen, können Sie keinen Belegwunsch für Aufbauseminare abgeben. Falls Ihnen noch Prüfungsleistungen in den Basismodulen fehlen, planen Sie die Abgabe der Hausarbeit in den Basismodulen entsprechend möglichst früh(!) und spätestens zum 31.08.2023 (= Prüfungstermin in KLIPS). Ganz wichtig: Sprechen Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, da auch Zeit für die Korrektur der Hausarbeit und den Eintrag in KLIPS benötigt wird. - Wir empfehlen Ihnen dringend, nach der Verbuchung der Teilnahmeleistungen am 05.08.2023 und vor dem Beginn der Umschreibungen in die neue Prüfungsordnung am 14.08.2023 ein Transcript of Records zu erstellen und aufzubewahren.
Was muss ich tun, wenn ich freiwillig in die neue Prüfungsordnung wechseln möchte?
Wenn Sie bereits in den Aufbaumodulen studieren und in die neue Prüfungsordnung wechseln möchten, stellen Sie einen Antrag an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
Im Falle des 2-Fach Bachelor-Studiengangs reichen Sie einen formlosen Antrag bei Prüfungsrechtsstelle im Dekanat der Phil-Fak ein.
Für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge ist das ZFL-Prüfungsamt zuständig.
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Akkordeoninhalt
<p>Im Falle des 2-Fach Bachelor-Studiengangs reichen Sie einen formlosen Antrag bei <a href="https://phil-fak.uni-koeln.de/fakultaet/pruefungsrecht"><strong>Prüfungsrechtsstelle im Dekanat der Phil-Fak</strong> </a>ein.</p>
<p>Für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge ist das <a href="https://zfl.uni-koeln.de/pruefungsamt">ZFL-Prüfungsamt </a>zuständig.</p>
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Was muss ich tun, wenn ich eine eventuelle Schlechterstellung durch den automatischen Wechsel in die neue PO vermute?
Weitere Fragen