Allgemeine Informationen zur Überführung
Die Prüfungsordnungen der Studiengänge 2-Fach Bachelor, Bachelor Lehramt GyGe und HRSGe in der Version 2015 im Fach Geschichte enden mit dem Sommersemester 2025.
Als Studierende, die noch in dieser Version der Bachelorprüfungsordnungen eingeschrieben sind, werden Sie automatisch am 18.08.2025 in die Prüfungsordnungen 2023 überführt.
Wenn Sie Ihr Fachstudium Geschichte (= alle Basis- und Aufbaumodule sowie ggf. Ergänzungsmodule, aber nicht die Bachelorarbeit) mit dem Sommersemester 2025 abschließen bzw. schon vorher abgeschlossen haben, werden Sie nicht in die neue Prüfungsordnung in der Version 2023 überführt, sondern verbleiben bis zum Abschluss Ihres Studiums in der Prüfungsordnung 2015.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen. Gerne können Sie aber auch einen Beratungstermin buchen.
Grundsätzliche Fragen
Wo kann ich sehen, in welcher Version der Prüfungsordnung ich studiere?
In KLIPS können Sie die Prüfungsordnungsversion unter “Mein Studium” sehen. Sie steht in einer eckigen Klammer und sieht so aus: [20152]."2015" steht dabei für das Jahr, ab wann die Ordnung gilt. Wenn Sie das also so angezeigt bekommen, studieren Sie in der Ordnung, die mit dem aktuellen Sommersemester 2025 ausläuft.
Was sollte ich tun, wenn ich zu denjenigen gehöre, die am 18.08.2025 in die Prüfungsordnungsversion 2023 überführt werden?
Ganz wichtig: Bitte schauen Sie sich die Zuordnung der Lehrveranstaltungen in den epochenbezogenen Aufbaumodulen (AM 1-3 für 2-Fach BA und BA LA GyGe sowie AM 1+2 für BA LA HRSGe) an! Überprüfen Sie, ob alle Lehrveranstaltungen eines Aufbaumoduls zur selben Epoche gehören. Falls das nicht der Fall sein sollte, können Sie selbst die Zuordnung ändern. Wie das geht, wird hier erklärt.
Bitte ziehen Sie zur Ihrer eigenen Information und Sicherheit ein Transcript of Records (ToR) in Klips. Wichtig ist der Zeitpunkt, wann Sie das tun: Nach der Verbuchung der Teilnahmen an Lehrveranstaltungen am 6.8. und vor dem 18.08.2025. Wenn Sie im Sommersemester 2025 keine Lehrveranstaltungen besucht haben, können Sie das ToR auch schon vor dem 07.08.2025 erstellen. Das Prüfungsamt wird zwar auch für alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, ein ToR erstellen, aber sicher ist sicher.
Was muss ich im Hinblick auf die Belegung von Lehrveranstaltungen für das Wintersemester 2025/26 beachten?
Bitte nutzen Sie ausschließlich die zweite Belegphase ab dem 26.08.2025!
Klips verhindert es zwar nicht, wenn Sie in der 1. Belegphase schon Belegwünsche abgeben, und Sie erhalten im Rahmen der Vergabe ggf. auch Fixplätze. Aber: Durch die Umschreibung in die neue Prüfungsordnung verlieren Sie die Fixplätze wieder. Wir haben das Datum für die Umschreibung so gewählt, dass Sie die 2. Belegphase nutzen können. Bitte tun Sie das so!
Was passiert nach der Umschreibung am 18.08.2025?
Abgeschlossene Module und Lehrveranstaltungen werden automatisch in die neue Studienstruktur übertragen. Die Details unterscheiden sich je nach Ordnung und finden Sie bei den einzelnen Bachelor-Abschlüssen (2-Fach BA, BA LA GyGe und HRSGe) erklärt.
In einigen Fällen ist die Zuordnung aber nicht eindeutig und in diesen Fällen, das betrifft insbesondere die epochenbezogenen Aufbaumodule, werden das Prüfungsamt und die Fach-Studienberater:innen die Zuordnung manuell durchführen müssen. Wir bitten um Verständnis, dass das einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da es eine große Zahl von Studierenden betrifft.
Eine Schlechterstellung durch die Überführung in die Prüfungsordungen 2023 ist ausgeschlossen.
Was ändert sich für die drei Bachelor-Studiengänge im Einzelnen von den 2015ern zu den 2023ern Versionen?Studiengänge
2-Fach Bachelor Geschichte
Informationen zu Änderungen in den Modulen (PDF)
Link zur neuen Prüfungsordnung
Wichtige Detailinformationen für die Überführung und die Belegung von Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025:
1. Anerkennung von neuen Lehrveranstaltungen
- Die Übung “digitale Basiskompetenzen” wird Ihnen automatisch im Basismodul 4 anerkannt.
- Wenn Sie im Aufbaumodul 1 eine Vorlesung besucht haben, wird Ihnen diese für das neue Aufbaumodul 4 für die Vorlesung Geschichtstheorie anerkannt.
2. Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen in den Aufbaumodulen
- Die epochenspezifischen Vorlesungen in den Aufbaumodulen können Sie bereits nach der erfolgreichen Teilnahme an der zugehörigen, epochenspezifischen Einführungsvorlesung besuchen.
- Für den Besuch von Aufbauseminaren und die Teilnahme an Prüfungen gelten weiterhin die Voraussetzungen, dass drei Basismodule abgeschlossen sein müssen. Davon muss ein Basismodul die zugehörige Epoche abdecken.
- Für den Besuch der Vorlesung und des Seminars im Aufbaumodul 4 müssen Sie erfolgreich an den drei epochenspezifischen Basismodule (1-3) teilgenommen haben.
- Die Voraussetzungsprüfung für die Belegung der Aufbauseminare erfolgt bereits bei der Abgabe von Belegwünschen. D.h., dass Sie keinen Belegwunsch für ein Aufbauseminar abgeben können, wenn die drei Module nicht vollständig in KLIPS abgeschlossen sind: Wenn Ihnen Leistungspunkte für die Basismodule angezeigt werden, dann sind sie abgeschlossen.
- Im Hinblick auf das Ablegen der AM3-Prüfung empfehlen wir Ihnen, dass Sie die zugehörige Vorlesung erst besuchen sollten, wenn Sie die Voraussetzungen der drei Basismodule erfüllen. Besuchen Sie die Vorlesung zu einem früheren Zeitpunkt, stehen Ihnen ansonsten nicht mehr die laut Prüfungsordnung möglichen 3 Semester Zeit zur Verfügung, um sich über den Inhalt der Vorlesung prüfen zu lassen. Das Semester, in dem die Vorlesung stattfindet, ist das erste, das für diese Regel zählt.
Bachelor Lehramt GyGe
Informationen zu Änderungen in den Modulen (PDF)
Link zur neuen Prüfungsordnung
Wichtige Detailinformationen für die Überführung und die Belegung von Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025:
1. Anerkennung von neuen Lehrveranstaltungen
- Die Übung “digitale Basiskompetenzen” wird Ihnen automatisch im Basismodul 4 anerkannt.
- Wenn Sie im Aufbaumodul 1 eine Vorlesung besucht haben, wird Ihnen diese für das neue Aufbaumodul 4 für die Vorlesung Geschichtstheorie anerkannt.
2. Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen in den Aufbaumodulen:
- Die epochenspezifischen Vorlesungen in den Aufbaumodulen können Sie bereits nach der erfolgreichen Teilnahme an der zugehörigen, epochenspezifischen Einführungsvorlesung besuchen.
- Für den Besuch von Aufbauseminaren, die Vorlesung im AM 4 und die Teilnahme an Prüfungen gelten weiterhin die Voraussetzungen, dass drei Basismodule abgeschlossen sein müssen. Davon muss ein Basismodul die zugehörige Epoche, bzw. für das Lehramt im AM 4 die Didaktik, abdecken.
- Die Voraussetzungsprüfung für die Belegung der Aufbauseminare erfolgt bereits bei der Abgabe von Belegwünschen. D.h., dass Sie keinen Belegwunsch für ein Aufbauseminar abgeben können, wenn die drei Module nicht vollständig in KLIPS abgeschlossen sind: Wenn Ihnen Leistungspunkte für die Basismodule angezeigt werden, dann sind sie abgeschlossen.
- Im Hinblick auf das Ablegen der AM3-Prüfung empfehlen wir Ihnen, dass Sie die zugehörige Vorlesung erst besuchen sollten, wenn Sie die Voraussetzungen der drei Basismodule erfüllen. Besuchen Sie die Vorlesung zu einem früheren Zeitpunkt, stehen Ihnen ansonsten nicht mehr die laut Prüfungsordnung möglichen 3 Semester Zeit zur Verfügung, um sich über den Inhalt der Vorlesung prüfen zu lassen. Das Semester, in dem die Vorlesung stattfindet, ist das erste, das für diese Regel zählt.
Bachelor Lehramt HRSGe
Informationen zu Änderungen in den Modulen (PDF)
Link zur neuen Prüfungsordnung
Wichtige Detailinformationen für die Überführung und die Belegung von Lehrveranstaltungen im WiSe 2025:
1. Anerkennung von neuen Lehrveranstaltungen
- Die Übung “digitale Basiskompetenzen” wird Ihnen automatisch im Basismodul 4 anerkannt.
- Wenn Sie im Aufbaumodul 1 eine Vorlesung besucht haben, wird Ihnen diese für das neue Aufbaumodul 4 für die Vorlesung Geschichtstheorie anerkannt.
2. Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen in den Aufbaumodulen:
- Die epochenspezifischen Vorlesungen in den Aufbaumodulen können Sie bereits nach der erfolgreichen Teilnahme an der zugehörigen, epochenspezifischenEinführungsvorlesung besuchen.
- Für den Besuch von Aufbauseminaren, die Vorlesung im AM 4 und die Teilnahme an Prüfungen gelten weiterhin die Voraussetzungen, dass drei Basismodule abgeschlossen sein müssen. Davon muss ein Basismodul die zugehörige Epoche, bzw. für das Lehramt im AM 4 die Didaktik, abdecken.
- Die Voraussetzungsprüfung für die Belegung der Aufbauseminare erfolgt bereits bei der Abgabe von Belegwünschen. D.h., dass Sie keinen Belegwunsch für ein Aufbauseminar abgeben können, wenn die drei Module nicht vollständig in KLIPS abgeschlossen sind: Wenn Ihnen Leistungspunkte für die Basismodule angezeigt werden, dann sind sie abgeschlossen.