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Regularien BA-Praktikum

 1. Wie lang muss das Praktikum sein?

Das Praktikum soll mindestens 3 Wochen dauern. Viele Unternehmen, die Praktikumsstellen anbieten, bevorzugen allerdings eine Dauer von 6-8 Wochen. Grund dafür ist eine eventuelle nötige Einarbeitungszeit, je nachdem, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Auch Teilzeitpraktika sind nach Absprache mit der/dem Praktikumsbeauftragten möglich.

 

2. Wer ist Ansprechpartner?

Praktikumsbeauftragte und zuständig für die Beratung der Studierenden im Bachelor-Studiengang  ist Annika Häberlein.

Zuständig für die Anerkennung von praktikumsäquivalenten Studienleistungen ist Prof. Dr. Holger Meding.

 

3. Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Praktikums?

Ein abgeleistetes Praktikum von mindestens drei Wochen Dauer (ca. 120 Arbeitsstunden) in einer außerschulischen und außeruniversitären Institution/einem Betrieb, in dem studiennahe Aufgaben ausgeführt werden und ein dazugehöriger Praktikumsbericht mit einer beigefügten Kopie der Bescheinigung des Unternehmens über das geleistete Praktikum oder einer Kopie des Praktikumszeugnisses. Das Praktikum muss im Laufe des Bachelorstudiums absolviert werden; frühere Praktika können leider nicht anerkannt werden. Vor Beginn des Praktikums muss die/der Praktikumsbeauftragte darüber unterrichtet werden, wo und wann das Praktikum stattfindet.

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